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Weinetikett – Was steht drauf, was steckt dahinter?

Weinetikett – Was steht drauf, was steckt dahinter?
Copyright Weingut Rudolf Fürst

Wer einen Wein im Laden kauft, wirft meist erst einmal einen Blick auf das Etikett. Schliesslich sind dort die wichtigsten Angaben verankert. Aber was muss eigentlich drauf stehen? Und was darf drauf stehen? Sind die Angaben auf den Etiketten immer einheitlich? Wir sind den Fragen einmal auf den Grund gegangen.

Klare Sache: Auf dem Weinetikett hat zu stehen wer den Wein erzeugt hat, aus welchen Trauben er gewonnen wurde und aus welcher Region er kommt. Dazu der Jahrgang und besondere ortstypische Bezeichnungen sowie ein nettes Bildchen, das einen Bezug zum Weingut hat und allzu gerne als optisches Werbemittel eingesetzt wird.

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Nun, ganz so einfach ist es nicht. Tatsächlich sind die Angaben auf einem Weinetikett stark reglementiert. Die EU, aber auch die Schweiz, haben strikte Vorgaben erstellt, die in jedem Fall eingehalten werden müssen.

Das Weinetikett und seine Geschichte

Antiker Amphorenfund in der Nähe von Rom
Antiker Amphorenfund in der Nähe von Rom

Weinetiketten gehören zur Weinflasche wie der Korken. Eine Flasche des vergorenen Traubensafts kann man sich gar nicht ohne entsprechende Etikettierung vorstellen. Wer nun aber denkt diese Entwicklung sei auf einen westlichen Bürokratisierungstrieb des industriellen Zeitalters zurückzuführen, hat nur teilweise recht.

Selbst die Sumerer wussten vor 6.000 Jahren schon, dass Wein nicht gleich Wein ist. Und damit man sich die Unterschiede auch dann merken konnte, wenn der Wein durch zahlreiche Händler- und Geniesserhände gereicht wurde, etikettierte man die edelsten Tropfen kurzerhand.

Dies geschah allerdings nicht mit den selbstklebenden Papierkonstrukten, die heutzutage die Flaschen zieren, sondern mit sogenannten Rollsiegeln. Archäologische Funde belegen aber auch, dass etwaige Bezeichnungen gelegentlich schlicht in die Amphoren geritzt wurden.

Zu Zeiten der antiken Griechen und Römer mussten die Rollsiegel dann weichen. Edel verzierten Anhängern gehörte von nun an die Gunst der Stunde. Diese Lösung hielt sich bis ins tiefste Mittelalter. Bis letztendlich die Papieretiketten Einzug erhielten, was beim 1822er F.M. Schloss Johannisberger Cabinets Wein zum ersten Mal dokumentiert der Fall war. Spätestens ab Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Papieretiketten zum allgemeinen Usus.

Was auf dem Etikett stehen muss

Das Bezeichnungsrecht für Wein regelt in der Europäischen Union ganz klar, welche Hinweise auf einem Etikett obligatorisch sind. Hierbei handelt es sich um Angaben, die ein jedes Weinetikett klar leserlich aufzeigen muss, wenn der Wein in den europäischen Handel kommt. Sogar kleinste Details, wie zum Beispiel zugelassene Schriftgrössen, sind geregelt.

Die Qualitätsstufe: Deutlich und gut lesbar muss die Qualitätsstufe auf einem Weinetikett verankert sein. In Deutschland wären das zum Beispiel Tafelwein, Landwein, Qualitätswein und Qualitätswein mit Prädikat. Die Weinprädikate sind: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.

Die geografische Herkunft: Die Angabe dieser ist nur teilweise verpflichtend vorgeschrieben. Das hängt unter anderem von der Qualitätsstufe eines jeweiligen Weines ab und davon, wie detailgenau die Ortsangabe ist. Aber auch bei Qualitätsstufen, bei denen keine Angabe der geografischen Herkunft vorgeschrieben ist, darf diese natürlich genannt werden.

Der Abfüller: Der Abfüller, also im Regelfall der Winzer, muss auf einem Weinetikett verankert sein. Hierzu gehört auch der Ort der Abfüllanlage. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Kennziffern auf Weinetiketten zu sehen, die die Abfüllerangabe ersetzen.

Der Alkoholgehalt: Die Angabe des Alkoholgehalts eines Weines ist in jedem Fall verpflichtend. Ebenso verpflichtend ist, dass dieser in Volumenprozent angegeben wird.

Nennvolumen: Auch das Volumen einer Weinflasche, also der Inhalt in Litern, muss auf dem Etikett aufgeführt sein. Lesen Sie hier welche Flaschengrössen gebräuchlich sind.

Loskennzeichnung: Die Loskennzeichnung ermöglicht die eindeutige Identifizierung eines Weines und muss auf dem Flaschenetikett abgedruckt sein. Umgangssprachlich ist oft von der Losnummer die Rede. Eine Ausnahme bilden Qualitätsweine.

Amtliche Prüfungsnummer: Weine der Qualitätsstufe Qualitätswein werden der sogenannten Qualitätsweinprüfung unterzogen. Wenn der Wein die analytische, geografische und sensorische Prüfung bestanden hat, erhält er eine amtliche Prüfungsnummer, die auf dem Etikett abgedruckt werden muss. Diese Nummer ersetzt die Loskennzeichnung.

Hinweis auf Sulfite: Weine, die bei der Herstellung geschwefelt wurden, müssen den Hinweis „Enthält Sulfite“ auf dem Etikett enthalten. Seit Beginn des Jahres 2006 unterliegt dies einer Kennzeichnungspflicht.

Hinweis auf eiweisshaltige Schönungsmittel: Viele Weine werden mit eiweisshaltigen Schönungsmitteln wie Kasein und Ovalbumin geschönt. Auch hierauf muss auf dem Weinetikett verwiesen werden. Dies betrifft allerdings nur Erzeugnisse, die nach dem 30. Juni 2012 in der EU in den Handel kamen. Für ältere Erzeugnisse gilt eine Übergangsfrist.

Was auf dem Weinetikett stehen darf

Neben den verpflichtenden Angaben existieren auch Vorschriften zu den Angaben, die auf Weinetiketten stehen dürfen. Die Regelung besagt ausdrücklich, dass nur Angaben zugelassen sind, die zweifelsfrei zugelassen wurden. Hierzu zählen:

Der Jahrgang: Gemeint ist der Jahrgang, in dem die Trauben eines Weines gewachsen sind. In der Regel wurden diese dann auch im selben Jahrgang geerntet. Die Angabe darf allerdings nur auf dem Etikett stehen, wenn mindestens 85 Prozent der verwendeten Trauben für einen Wein auch tatsächlich in diesem Jahrgang geerntet wurden.

Die Rebsorte(n): Bei sortenreinen Weinen ist die Angabe der verwendeten Rebsorte selbstverständlich erlaubt, aber nicht verpflichtend. Die Rebsorte darf auch bei Cuvées unter bestimmten Bedingungen angegeben werden. Das Bezeichnungsrecht für Wein definiert hierfür zwei Fälle.

  • Die dominante Rebsorte darf bei einer Cuvée auf dem Etikett angegeben werden, wenn diese einen Anteil von mindestens 85 Prozent ausmacht.
  • Bei einem Verschnitt aus zwei Rebsorten, dürfen beide Rebsorten auf dem Etikett angegeben werden, insofern der Wein zu 100 Prozent aus ausschliesslich diesen beiden Sorten besteht.

Die Lage: Weinorte und Lagen dürfen auf dem Etikett angegeben werden. Berühmte deutsche Lagen wären zum Beispiel der Rüdesheimer Berg Schlossberg oder der Assmannshäuser Höllenberg.

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Zusätzliches: Seit 2007 dürfen auch zusätzliche Angaben auf dem Etikett aufgeführt werden. Hierauf wird oft in Bezug auf die empfohlene Trinktemperatur und Speiseempfehlungen zurückgegriffen.

Allgemeines: Die grafische Gestaltung ist dem Erzeuger selbst überlassen. Bilder, Wappen und Logos sind also grundsätzlich erlaubt, wenn zeitgleich alle anderen Angaben erfüllt werden. Ein besonderes Augenmerk kommt hierbei der Lesbarkeit der Schrift zu.

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